Auf jeder Webseite tauchen sie auf – immer wieder: Cookie-Banner. Eine neue Verordnung soll das wiederholte Zustimmen begrenzen. Viele Internetnutzer sind von den zahlreichen Cookie-Bannern genervt – die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet soll nun einfacher gemacht werden. Das ist das Ziel einer Verordnung der Bundesregierung , die der Bundesrat nun billigte. Die Zahl der Einwilligungsbanner solle verringert werden. Die Verordnung soll künftig eine Alternative zu den Cookie-Bannern ermöglichen, so das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Nutzerinnen und Nutzer müssten dann nicht immer wieder in die Verwendung von Cookies einwilligen, sondern könnten ihre Entscheidungen dauerhaft hinterlegen. "Mit unserer Reform der Cookie-Banner-Einwilligung setzen wir genau hier an: Wir wollen die Cookie-Flut reduzieren und ein angenehmeres Surferlebnis für die Nutzer ermöglichen", sagte Minister Volker Wissing . Bitkom: Drei Viertel der Nutzer von Cookie-Bannern genervt Es werde der Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren geschaffen, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermögliche. "Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen." Nach der Zustimmung des Bundesrates könne die Verordnung im Frühjahr 2025 wirksam werden. "Jetzt liegt es an den Anbietern am Markt, die neuen Möglichkeiten auszuschöpfen und attraktive Einwilligungsverfahren zu entwickeln." "Bei Cookies muss sich etwas ändern", sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des Digitalverbands Bitkom. Die derzeitige Regelung stoße laut einer Umfrage bei den Internetnutzerinnen und -nutzern auf breite Ablehnung. So seien drei Viertel von Cookie-Bannern genervt, zwei Drittel wollten sich damit gar nicht beschäftigen. Bitkom begrüße daher grundsätzlich Initiativen, die das Einwilligungsmanagement vereinfachten. Der aktuelle Vorschlag greife allerdings zu kurz und berge für Telemedienanbieter durch die Einschaltung eines sogenannten Intermediärs erhebliche rechtliche Risiken. So sind sie in hohem Maße auf die zuverlässige Mitwirkung des anerkannten Dienstes angewiesen, um ihre Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.