Während das mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bisher nicht gelungen ist, sind die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Zahnärztekammer zu einer Einigung über Amalgamersatzfüllungen gekommen. Ab 1. Jänner 2025 werden statt dem ab dann verbotenen Amalgam die Füllungsmaterialien Glasionomerzemente und Alkasite zur Kassenleistung.