Das Verbot der Suizidhilfe bleibt aufrecht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kam in einem Verfahren zum Schluss, dass das Verbot nicht gegen die Verfassung verstößt. Gleiches gilt für das Sterbeverfügungsgesetz und die darin geregelten Voraussetzungen, unter denen eine Person Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen kann. Verfassungswidrig ist aber das aufwändige Verfahren, das nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von einem Jahr für eine neue Verfügung durchlaufen werden muss.