Es ist eins der wenigen Vorhaben, das vor der Neuwahl noch beschlossen werden könnte: Ein höheres Kindergeld und steuerliche Entlastungen. Nach dem Bundestag ist heute der Bundesrat am Zug. Im Bundesrat entscheidet sich heute, ob Familien ab Januar ein höheres Kindergeld bekommen. Die Länderkammer kann außerdem eine wegen der Inflation drohende Steuererhöhung verhindern. Mit ihrer Zustimmung zu den Plänen des Bundestags würden die Bundesländer allerdings auch auf Einnahmen verzichten. Es geht um ein Gesetz mit zwei maßgeblichen Inhalten, das am Donnerstagabend den Bundestag passiert hat: Die kalte Progression bei der Einkommensteuer soll ausgeglichen werden und Familien sollen mehr Unterstützung bekommen. Fünf Euro mehr Kindergeld Der Entwurf sieht vor, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro. Ein weiteres Kindergeld-Plus um vier Euro im Jahr 2026 würde noch einmal rund 3,3 Millionen Euro kosten. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Im Jahr 2026 soll er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro steigen. Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet. Eckwerte im Steuertarif werden verschoben Durch den ansteigenden Steuertarif müssten Bürgerinnen und Bürger ohne die Reform ab Januar auch dann mehr an den Fiskus zahlen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Diesen Effekt nennt man kalte Progression. Um das zu verhindern, sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Unter anderem soll der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 soll er auf 12.348 Euro steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen um 2,6 Prozent verschoben werden und so dafür sorgen, dass man nicht allein wegen der Inflation mehr Steuern zahlen muss. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Bundesländer würden auf Einnahmen verzichten Besonders die Anpassungen im Steuertarif würden dafür sorgen, dass den Bundesländern Steuereinnahmen verloren gehen. Nach Rechnung des Haushaltsausschusses würden die Länder durch das Gesetz im kommenden Jahr rund 2,6 Milliarden Euro weniger einnehmen, im Jahr 2026 sogar fast 5,2 Milliarden. Bund, Länder und Gemeinden zusammen hätten im nächsten Jahr mit Mindereinnahmen von fast 7,2 Milliarden zu rechnen. Perspektivisch hätten sie sogar Kosten von mehr als 13,5 bis 14,8 Milliarden Euro. Trotzdem weniger Netto vom Brutto Das Institut der deutschen Wirtschaft hat errechnet, dass viele Haushalte trotz der Entlastungen im neuen Jahr weniger Geld zur Verfügung haben werden. Denn gleichzeitig steigen die Sozialabgaben – und die Steuerentlastungen könnten das nicht ausgleichen. Für einen Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr würde sich die Mehrbelastung demnach nur von 233 Euro auf 38 Euro netto im Jahr reduzieren. Auch bei Alleinerziehenden reichten Kindergelderhöhung und veränderter Einkommensteuertarif oft nicht aus, um aus dem Minus ein Plus zu machen. Nur gemeinsam veranlagte Paare mit Kindern könnten sich je nach Einkommenshöhe über mehr Geld freuen. Wirkung wohl nur rückwirkend Auch wenn das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen wird, werden Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen wohl im Januar noch nicht konkret spüren. Wie es im Finanzministerium hieß, dauert es eine Weile, bis sie in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Das höhere Kindergeld dagegen soll im Januar bereits ausgezahlt werden.