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Schengen-Raum, Visa, Strafzettel: Das ändert sich 2025 für Reisende

Neue Flugreiseziele, steigende Gebühren und neue Attraktionen – wir haben die wichtigsten Veränderungen des kommenden Reisejahres zusammengestellt. Wenn das alte Jahr zu Ende geht und das neue beginnt, dann denken die meisten Verbraucher nur an neue Steuern und vielleicht an ein paar geänderte Verkehrsregeln. Aber auch für Reisende ändert sich wieder einiges. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst: Schengen-Raum vergrößert sich Rumänien und Bulgarien gehören ab 2025 zum Schengen-Raum. Damit entfällt die Ausweispflicht an den jeweiligen Grenzen für Reisende mit Zug und Auto, die Kontrollen der See- und Luftgrenzen waren bereits im vergangenen März weggefallen. Der Schengen-Raum ermöglicht es Menschen, in Europa zu reisen, ohne dabei an den Grenzen kontrolliert zu werden. Zuletzt hatten allerdings viele Regierungen aus Angst vor Migranten wieder Grenzkontrollen eingeführt. Deutschland kontrolliert aktuell die Grenzen zu allen neun Nachbarstaaten und daran ändert sich auch im neuen Jahr nichts. Neue Highlights auf der ganzen Welt In Rom ist (wie alle 25 Jahre) ein Heiliges Jahr, italienisch "Giubileo" genannt. Die Stadt erwartet 65 Millionen Besucher. Sie werden als Neuigkeiten eine Fußgängerbrücke über den Trevibrunnen vorfinden und eine Fußgängerzone zwischen Engelsburg und Petersplatz. Wer es mehr mit der Kultur als dem Katholizismus hält, der kann 2025 die EU-Kulturhauptstädte Chemnitz und Nova Gorizia (Slowenien) besuchen und 100 Jahre Bauhaus in Dessau bewundern. Oder er geht in die Luft: Die größte US-Fluggesellschaft Delta Air Lines wird ebenfalls 100 Jahre alt. Fernreisende dürfen sich auf eine Expo freuen, 2025 findet sie in der japanischen Stadt Osaka statt. Hier wird ein e-Visum wird Pflicht Keine Einreise ohne digitale Voranmeldung: Immer mehr Länder schreiben Besuchern vor, sich vor der Reise auf einer Webseite anzumelden. Mit dabei ab 2025 ist Kuba . Die Karibikinsel macht ab Januar ein eVisum genauso zur Pflicht wie Israel , auch dort ist ab 2025 eine kostenpflichtige digitale Voranmeldung namens ETA-Il nötig. Südkorea-Besucher müssen sich ebenfalls digital anmelden. Im März folgt dann mit Großbritannien ein besonders wichtiges Reiseland. Die Anträge können bereits online gestellt werden. Und wer das alles für Schikane hält, dem sei gesagt, dass auch die EU so ein Einreisesystem für ausländische Besucher plant. Es soll 2025 ebenfalls kommen, allerdings nur schrittweise. Neue Flugziele 2025 bringt auch eine Reihe neuer Flugreiseziele: Aktuell ist Skandinavien in Mode, neu fliegt man z.B. ab Berlin nach Tromsø in Norwegen (mit Easyjet) und ab München nach Bodø/Norwegen (mit Discover), dazu ab Hamburg nach Rovaniemi (mit Eurowings). Griechenland mal sehr dörflich: Ab Frankfurt gibt es eine neue Verbindung nach Kalamata auf dem Peloponnes (mit Discover, ab April). Fernflieger dürfen sich über neue Flüge via Amsterdam nach San Diego/USA und Georgetown/Guyana freuen (beides mit KLM). Und Lufthansa hat Sao Paulo in Brasilien ab München neu im Programm. Das größte Kreuzfahrtschiff der Welt Kreuzfahrten sind immer noch keine Ökoreisen, aber erfolgreich wie nie. Ab August wird es folglich ein neues größtes Kreuzfahrtschiff der Welt geben: Die "Star of the Seas", die ihre im Vorjahr gestartete Schwester "Icon of the Seas" um ein paar Zentimeter übertreffen wird, fasst 7.620 Gäste, dazu kommen 2.350 Mitarbeiter. Action-Höhepunkte des Riesenschiffs sind ein Wasserpark mit sechs spektakulären Wasserrutschen und ein Hochseilgarten, betrieben werden kann es mit Flüssigerdgas (LNG). Ende für "Call by Call" Wer hat noch einen Telekom-Festnetzanschluss und telefoniert damit ins Ausland? Offenbar sind es immer weniger Menschen. Jedenfalls fällt ein früher viel genutzter Service zum Jahresende weg: die Sparvorwahl. "Call by Call" ist mit dem neuen Jahr Geschichte. Dann wird es die Möglichkeit nicht mehr geben, durch eine vorgewählte Nummer günstiger in entlegene Länder zu telefonieren. Als Spar-Alternativen nennt die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Techniken "Callthrough" und "Callback". Und natürlich die Webtelefonie über Whatsapp oder andere Messenger. Die Telefonnummer sollte man dann aber bereits wissen. Denn auch die Auslandsauskunft gibt es ab dem neuen Jahr nicht mehr. Mehr Geld für Verpflegung Mehr Erstattung bei Reisekosten: Das Finanzministerium hat die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen für rund 40 Reiseziele weltweit neu festgesetzt. Kroatienreisende erhalten vom Arbeitgeber nun 46 statt 35 Euro täglich ersetzt; der Satz für die polnische Hauptstadt Warschau stieg noch deutlicher, von 29 auf 40 Euro. Die Türkeivergütung erhöhte sich von 17 auf 24 Euro, auf den Malediven werden 70 statt 52 Euro erstattet. In Indien ging es dagegen kräftig runter, von 32 auf 22 Euro täglich. Auch in Japan scheint man günstiger essen zu können, die Sätze fielen von 52 auf 33 Euro. Für Privatleute sind die Sätze ein Hinweis, mit welchen Essenskosten sie im jeweiligen Reiseland zu rechnen haben. Lesen Sie hier: Steuerfalle Bewirtungsbeleg – Darauf müssen Sie achten Strafzettel gelten EU-weit Autoreisende sollten sich ab 2025 bei Auslandsfahrten zurückhalten: Wer zum Beispiel im Urlaub in Frankreich betrunken am Steuer erwischt wird, der muss in Zukunft auch in Deutschland seinen Führerschein abgeben. Das haben die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der EU beschlossen. Bislang galt das Fahrverbot nur in jeweils einem EU-Land. Besonders vorsichtig sollten Italien-Urlauber fahren. Denn dort wurden zum neuen Jahr auch noch die Bußgelder drastisch erhöht. Mit Handy am Steuer zahlt man neuerdings bis 1.000 Euro, mit Alkohol ab 0,5 Promille bis 2.000 Euro. Wer binnen einer Woche zahlt, bekommt in Italien 30 Prozent Rabatt. Ohne zu zahlen heimzufahren, lohnt sich dagegen nicht mehr – neuerdings werden Knöllchen EU-grenzüberschreitend vollstreckt. Neue direkte Bahnstrecken Direkt in acht Stunden und ohne Umsteigen von München nach Amsterdam: Mit den neuen Bahn-Fahrplänen 2025, die bereits seit 15. Dezember gelten, gibt es endlich ein paar Gründe mehr, für den nächsten Kurztrip die Bahn statt den Flieger zu nehmen. Spannend ist auch ein neues Angebot von Stuttgart über München nach Wien. Das stammt allerdings von der privaten österreichischen Westbahn. DB-Fahrscheine werden ab 2025 etwas kundenunfreundlicher: Selbst die teuersten Flexpreistickets kann man nur noch bis sieben Tage vor Reiseantritt kostenlos stornieren. Wer sich dann doch lieber ein Sparticket kauft, der hat ab Januar die zusätzliche Wahl des Sparpreistickets Business, das gegen zehn Euro Gebühr storniert werden kann und bei dem das Rückgeld dann nicht als Gutschein erstattet wird, sondern auf dem Konto landet. Sehenswürdigkeiten werden teurer Eintrittsgelder für Urlaubsorte sind schwer in Mode: Venedig hat damit angefangen, ab 2025 zahlt man auch für zehn Wanderwege auf Madeira (drei Euro) und den Aufstieg zum Fuji in Japan (31 Euro). Die Malediven nennen den Eintritt Ökosteuer und haben ihn mal eben auf zwölf US-Dollar (11,44 Euro) pro Nacht verdoppelt. Mexiko will ab Juli von Kreuzfahrern 42 US-Dollar (40 Euro) kassieren. Berlin will da nicht nachstehen und erhöht die Bettensteuer ab dem neuen Jahr von fünf auf 7,5 Prozent des Übernachtungspreises. Kostenlos bleibt dagegen der Besuch von Notre-Dame de Paris. Das Wahrzeichen der französischen Hauptstadt kann fünf Jahre nach einem verheerenden Brand frisch renoviert gratis besucht werden, nur die Turmbesteigung kostet zehn Euro. Striktere Regeln für Ferienwohnungen Privatvermietungsportale wie AirBnB geraten in Südeuropa weiter unter Druck. Um Wohnraum wieder an Einheimische zurückzugeben, schreiben die Regierungen in Spanien und Italien vor, die betreffenden Zimmer und Wohnungen zentral online zu registrieren. Ab dem neuen Jahr muss etwa in Italien jedes Vermietungsinserat den "Nationalen Identifizierungscode" (CIN) enthalten. Die Nummer muss auch draußen bei der Klingel stehen. Apropos Klingel: Italien hat die beliebten Code-Schlüsselkästen für Ferienwohnungen an den Haustüren quasi gleich mit abgeschafft. Denn Gäste müssen ab 2025 persönlich identifiziert und ihre Daten innerhalb von 24 Stunden der Polizei gemeldet werden. Schlüsselkästen mit Code, die kontaktlosen Zugang ermöglichen, gewährleisten dies nicht.

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