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"Märchenerzählerin": Mann landet für Beleidigung von Manuela Schwesig im Gefängnis

Ein Niedersachse formulierte in einer Mail im Jahr 2022 vermeintlich diskreditierende Bezeichnungen für Manuela Schwesig, die amtierende Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Schwesig erstattete Anzeige, es folgte im März 2023 ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Der Beschuldigte reagierte nicht auf die Vorwürfe und Folgeschreiben, löste damit eine beeindruckende Kette von Missverständnissen aus, landete final im Gefängnis, ohne vorher die Chance zu erhalten, jemanden zu informieren.

Laut einem Artikel des Online-Mediums Apollo News fand der Mann in der Mail deutliche Worte zu der ihm missliebigen Realität, dass durch Schwesigs Agieren der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt "enge Verflechtungen mit Russland" und diesbezügliche Aktivitäten vorgeworfen wurde, "etwa in Form der sogenannten Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern" (RT DE berichtete).

Die unterstellten Beleidigungen der Politikerin lauteten demnach, diese sei eine "Märchenerzählerin". Sie solle laut Mailinhalt, der der Apollo-News-Redaktion vorliegt, zudem "aufhören, den Menschen 'dummes Zeug' zu verkaufen".

Laut Ermittlungsvorgang hat Schwesig "nur wenige Tage nach der polemischen E-Mail" unmittelbar Strafantrag gegen den Mann gestellt. Welche Äußerung nun genau die empfundene Beleidigung darstellte, gab die Staatsanwaltschaft laut Artikel im Strafbefehl nicht an. Der unhöfliche Bürger "habe Schwesig aber 'bewusst und von [ihm] beabsichtigt' in ihrer Ehre herabgesetzt".

Was dann folgte, kann als ein Paradebeispiel der Verkettung ungünstiger Umstände und Dynamiken gewertet werden, ausgelöst durch die zunehmende Dünnhäutigkeit von Berufspolitikern der Gegenwart.

Dazu heißt, dass eine eingeforderte Geldstrafe über 3.000 Euro seitens des Niedersachsen abgelehnt wurde, ein dann eingereichter Einspruch "gelangte aber nie zu den zuständigen Stellen". Dies erklärte das Amtsgericht Osnabrück auf Anfrage des Online-Mediums, da es der Mann "versäumte, den Einspruch formgerecht einzureichen".

Da der Verurteilte im Anschluss nicht auf das Schreiben samt verordneter "Ersatzstrafe reagierte und auch nicht auf die schriftliche Aufforderung zum Haftantritt, Ende Mai 2023", führte dies laut dem Artikel zu folgendem privatem Chaos:

"Dann kam der schicksalhafte Tag am 16. August 2023, an dem K. in der Mittagspause seiner Arbeit von der Polizei überrascht wurde. Er wurde in Handschellen abgeführt und landete in der JVA Dortmund. Insgesamt saß er 30 Tage im Gefängnis ein. (...) Unterdessen rätselten Freunde und Familie über seinen Verbleib."

Nach seiner verbüßten Haftstrafe und dem Versuch zur Rückkehr in den Alltag verlor der Mann zudem auch noch seine Arbeit.

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