Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie wird eine Teilrente versteuert? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, seinen Ruhestand zu gestalten. Die einen entscheiden sich für eine vorzeitige Rente und nehmen dafür mitunter Abschläge in Kauf, die anderen warten bis zur Regelaltersgrenze und wieder andere verschieben ihren Ruhestand und arbeiten noch ein wenig weiter. Eine Rente kann man aber auch bei der dritten Variante beziehen. So tut es auch ein t-online-Leser, der seit Kurzem eine sogenannte Teilrente erhält und noch voll weiterarbeitet. In seinem Fall wird ihm seine Rente zu 99 Prozent ausgezahlt, der Anteil der Teilrente kann bei der Altersrente aber fast beliebig gewählt werden. Er muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,9 Prozent der Vollrente betragen. Der Leser hat nun also zwei Einnahmequellen: sein Erwerbseinkommen und fast seine komplette Rente. Allerdings fragt er sich, wie viel davon jeweils direkt auf seinem Konto landet. "Lohnsteuer wird ja gleich beim Gehalt mit abgezogen", schreibt er. "Wie sieht das bei der Rente aus? Wird sie gleich mit versteuert?" Keine Lohnsteuer auf Renten Klare Antwort: nein. "Ob und in welcher Höhe Sie von der Rente Steuern zahlen müssen, prüft das Finanzamt immer erst im Rahmen einer Steuererklärung", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Anders als der Arbeitgeber behält die Rentenversicherung die Einkommensteuer also nicht vorab ein, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Lesen Sie auch: Wann Rentner Steuervorauszahlungen leisten müssen Das heißt auch: Rentner können verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Nämlich immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Beziehen Sie noch Ihr volles Erwerbseinkommen, ist das sehr wahrscheinlich der Fall. Denn dann liegen Sie in der Regel allein damit schon über dem Grundfreibetrag – und Ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rente erhöhen Ihr zu versteuerndes Einkommen noch zusätzlich. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen genau ist. Höhe der Steuer abhängig vom Rentenbeginn "Ihre gesetzliche Rente zählt zu den steuerpflichtigen Einkommen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Rente nur als Teilrente beziehen", sagt Rentenexpertin Sennewald. "Beginnt Ihre Rente 2024, sind 83 Prozent der Rente steuerpflichtiges Einkommen." Der Rest bleibt steuerfrei. Bis 2058 sinkt dieser sogenannte Rentenfreibetrag schrittweise auf null. Wer dann erstmals in Rente geht, muss seine Bezüge also voll versteuern. Im Gegenzug können Sie die Beiträge zur Rentenversicherung während des Erwerbslebens schon seit 2023 komplett von der Steuer absetzen . Lesen Sie hier mehr dazu , wann und wie Rentner Steuern zahlen müssen. Mit einer Teilrente können Sie sich also durchaus auch einen kleinen Steuervorteil sichern: Denn je früher Sie mit Ihrer Rente beginnen, desto geringer ist der Teil, den Sie versteuern müssen. So muss der Leser 99 Prozent seiner Rente zu 83 Prozent versteuern, vom restlichen 1 Prozent wird hingegen ein größerer Anteil steuerpflichtig sein – abhängig vom Jahr, in dem er beginnt, auch das verbleibende 1 Prozent zu beziehen.