Olaf Scholz hat beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt. Dafür brauchte der Kanzler nur zwei Sätze. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt, um eine Neuwahl des Parlaments am 23. Februar herbeizuführen. Die schriftliche Erklärung des Bundeskanzlers an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) im Wortlaut: "Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben." Es gilt als sicher, dass Scholz keine Mehrheit bekommt. In dem Fall hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier 21 Tage Zeit, auf Bitten des Kanzlers den Bundestag aufzulösen und den Neuwahltermin festzulegen. Dass Steinmeier die Auflösung verweigert, ist praktisch ausgeschlossen. Er hat bereits wissen lassen, dass er den 23. Februar für realistisch hält. Und er hat erklärt, nach welchem Maßstab er entscheiden werde: "Unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung." Diese Gesetze will Scholz noch durchbringen Die Bundestagsdebatte über die Vertrauensfrage findet kommenden Montag ab 13 Uhr statt. Sollte der Kanzler, der nach dem Bruch der Ampel-Koalition eine rot-grüne Minderheitsregierung anführt, die Abstimmung wie erwartet verlieren, ist der Weg frei für eine Auflösung des Bundestags und für eine Neuwahl. Die Grünen kündigten an, sich enthalten zu wollen. Nach der Niederlage bei der Vertrauensabstimmung will Scholz den Bundespräsidenten am Montagnachmittag bitten, das Parlament aufzulösen. Scholz hat die Opposition aufgefordert, bis Jahresende noch Entscheidungen in vier Bereichen zu unterstützen. Beschlüsse bei Kindergeld , Steuern , Deutschlandticket und Energiepreisen duldeten aus seiner Sicht "keinerlei Aufschub", so Scholz am Mittwoch in Berlin , nachdem er die Vertrauensfrage beantragt hatte. Es gehe hier um Entscheidungen, "um Arbeitsplätze zu sichern und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten".