Frankreich bekräftigt sein Eintreten für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedet wurde. Diese Erklärung verankert den universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Charakter der Menschenrechte, deren Verwirklichung ohne Gerechtigkeit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit nicht möglich ist. Frankreich würdigt all jene, die überall auf der Welt für die Achtung der Menschenrechte kämpfen und dabei ihre Freiheit und ihr Leben aufs Spiel setzen. (…)