Ein Bregenzer Winzer ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Geldstrafe von 28.800 Euro verurteilt worden. Er hat nach Ansicht des Gerichts Netze zum Schutz seiner Weinberge unfachmännisch gespannt, in ihnen wurden vergangenen Herbst zahlreiche verletzte und auch tote Vögel gefunden, die sich verfangen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Winzer kündigte an, es zu bekämpfen.