Mit privaten Fotos und Videos soll ein Wuppertaler versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess.
Der spektakuläre Versuch, die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher zu erpressen, wird von diesem Dienstag (10.00) an in Wuppertal vor Gericht aufgerollt. Auf der Anklagebank müssen sich drei Männer verantworten, von denen aber nur einer als mutmaßlicher Haupttäter in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.
15 Millionen Euro gefordert
In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hat. Andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie im Darknet veröffentlicht.
Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Es gibt praktisch keine Privatfotos oder Videos der Familie Schumacher, geschweige denn vom mehrmaligen Weltmeister selbst.
Einer der wegen Beihilfe angeklagten Männer ist ein 53-Jähriger aus Wülfrath bei Wuppertal. Er war als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Familie Schumacher beschäftigt. Dabei soll er von privaten Bild- und Videodateien Kopien angefertigt haben.
Mit dem Material als Faustpfand soll dann ein Gleichaltriger aus Wuppertal bei der Familie in der Schweiz angerufen und 15 Millionen Euro gefordert haben. Sein Sohn (30) soll dabei geholfen haben.
Verteidiger skeptisch
Der 53-jährige Wuppertaler und mutmaßliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. Dennoch erwartet die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal vier Jahren Haft für ihn, andernfalls hätte sie den Fall am Land- und nicht am Amtsgericht anklagen müssen.
Mit mehreren Anrufen war versucht worden, die 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen. Eine Mitarbeiterin der in der Schweiz lebenden Familie hatte als Beweis eine Probe des Materials verlangt. Diese war über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse geschickt worden. Der Schweizer Polizei war es aber gelungen, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Weitere Ermittlungen hätten zu den beiden Wuppertalern geführt, von denen der 53-Jährige bei seiner Vernehmung vor der Haftrichterin den Wülfrather als Quelle des Materials genannt und belastet hatte. Es war aber auch bei dem Wuppertaler Vater-Sohn-Duo privates Material der Familie Schumacher gefunden worden. Dem Wülfrather wird neben der Beihilfe zur versuchten Erpressung auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schumachers vorgeworfen.
Für den ersten Prozesstag sind zehn Zeugen geladen, darunter zwei Polizisten. Fortgesetzt wird der Prozess einen Tag vor Heiligabend, mit einem Urteil wird aber erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.