Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Gilt ein Berliner Testament auch nach einer Scheidung? Es gibt viele Möglichkeiten, sein Erbe zu regeln. Eine davon ist das sogenannte Berliner Testament . Es kann von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt werden, um zunächst den überlebenden Partner finanziell abzusichern. Das Vermögen geht dann erst nach dessen Tod an die gemeinsamen Erben, meist die Kinder. Doch was passiert eigentlich mit einem Berliner Testament , wenn man sich scheiden lässt? Behält es dann noch seine Gültigkeit? In der Regel nicht. Zwar kann ein Berliner Testament nach § 2268 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch dann noch nach einer Scheidung gelten, dafür müssen die Eheleute oder Lebenspartner diesen Wunsch aber im Testament festgehalten haben. Ein Grund kann beispielsweise sein, dass Sie Ihre gemeinsamen Kinder als Erben einsetzen wollen – ganz egal, ob Sie geschieden sind oder nicht. Möchten Sie hingegen, dass das Berliner Testament bei einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft seine Gültigkeit verliert, müssen Sie das nicht ausdrücklich erwähnen, sondern können sich auf § 2077 Absatz 1 BGB beziehen. Dort heißt es: "Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist." Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie das Berliner Testament trotzdem gemeinsam auflösen. Haben Sie das Testament handschriftlich verfasst, reicht es, wenn Sie es einfach vernichten. Bei einem notariellen Testament müssen Sie es erst aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen, bevor Sie es vernichten können. Lesen Sie hier mehr dazu, welche Vor- und Nachteile ein Berliner Testament mit sich bringt.