Gerichtsakten von besonderer historischer und wissenschaftlicher Bedeutung werden für Forscherinnen und Forscher in Zukunft besser zugänglich. Ermöglicht wird dies durch eine Verordnung des Justizministeriums, wie es am Mittwoch gegenüber der APA hieß. Sie sieht vor, dass die Einstufung eines Akts als "von historischer Bedeutung" auch nachträglich erfolgen kann. Die sonst vorgesehene Vernichtungen von Gerichtsakten nach 30 Jahren kann so vermieden werden.