Die Abschöpfung der Zufallsgewinne von Ökostrom-Produzenten in der Energiekrise war rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zum Glück, kommentiert Andreas Niesmann. Dass Verluste stets von der Gemeinschaft getragen und Gewinne privatisiert werden, ist niemandem mehr zu vermitteln.