Seit diesem Schuljahr gibt es an den AHS keine Verpflichtung mehr, im Rahmen der Matura eine 40.000 bis 60.000 Zeichen lange Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) zu verfassen. Es kann nun auch das Ergebnis eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses als "Abschließende Arbeit" vorgelegt oder - nur bis 2028/29 - eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung gewählt werden. Knapp die Hälfte der Maturantinnen und Maturanten blieb noch bei der VWA.