Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat die vom Chefankläger des Gerichtshofs am 20. Mai beantragten Haftbefehle ausgestellt. Dabei handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um die Formalisierung einer Anklage. Frankreich nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Getreu seinem langjährigen Engagement zur Unterstützung der internationalen Justiz erinnert Frankreich daran, dass es sich für die unabhängige Arbeit des Gerichtshofs gemäß dem Römischen Statut einsetzt. In (…)