2025 steigt der Mindestlohn. Freuen können sich darüber vor allem Minijobber. Die geringfügige Beschäftigung hat viele Vorteile – aber auch Fallstricke.
Kellnern, putzen, Essen liefern – wer so sein Geld verdient, ist meist geringfügig beschäftigt und hat einen sogenannten Minijob. Grundlage für diese Art der Arbeit ist ein Gesetz aus dem Jahr 1977. Minijobs, wie wir sie heute kennen, gibt es seit 2003 im Zuge der Hartz-Reformen und der Agenda 2010.
Seitdem hat sich immer wieder verändert, was als "Minijob" gilt. Die größte Änderung: die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Davor waren Minijobs oft sogenannte Ein-Euro-Jobs, die heute meist Arbeitslose ausführen.
Für Menschen, die nicht in Vollzeit arbeiten können oder wollen, ist ein Minijob günstig: kaum Abgaben, Flexibilität, gleicher Arbeitsschutz wie bei einem "normalen" Job. Es gibt aber auch Kritik am Konzept. Was Sie wissen sollten, bevor Sie einen Minijob beginnen und welche Fehler und Fallstricke zu vermeiden sind:
Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer maximal 538 Euro pro Monat verdienen kann. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6456 Euro.
Diese Beschäftigungsart zeichnet sich dadurch aus, dass der Verdienst unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, was steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile mit sich bringt.
Hier die zentralen Merkmale von Minijobs:
Unabhängig von Themen wie Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz oder Mindestlohn unterliegen auch Minijobs den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ein häufiges Missverständnis ist, dass Minijobber und Minijobberinnen geringere Rechte hätten als Vollzeitbeschäftigte. Tatsächlich genießen sie jedoch die gleichen Arbeitsrechte wie ihre Vollzeitkollegen.
Das bedeutet konkret, dass Minijobber Anspruch haben auf:
Vielleicht der größte Nachteil an einer geringfügigen Beschäftigung: Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass aus dieser Form der Beschäftigung keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung abgeleitet werden können. Minijobber haben also keinen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz oder Krankengeld.
Neben dem sind weitere Nachteile eines Minijobs:
Der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen. Deshalb steigt auch die Verdienstgrenze und Minijobber dürfen dann 556 Euro monatlich verdienen – ohne die Vorteile der Minijob-Anstellung zu verlieren. Gerechnet auf ein Jahr steigt der Lohn also auf 6672 Euro.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Das entspricht einer maximalen Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat. Bei Änderungen sollten die Arbeitsverträge rechtzeitig angepasst werden. Und auch wenn der Mindestlohn erhöht wird: Durch die Anpassung der Verdienstobergrenze bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber gleich.
Ein Minijob bezieht sich wie gesagt auf Arbeitsverhältnisse, bei denen der monatliche Verdienst bis zu 538 Euro beträgt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Midijob um Beschäftigungen, die ein Einkommen zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro umfassen.
Beide Arten von Beschäftigung sind steuerpflichtig, jedoch gibt es Unterschiede in der Besteuerung. Minijobs werden häufig pauschal besteuert, was bedeutet, dass der Arbeitgeber einen festen Prozentsatz des Verdienstes als Steuer abführt. Diese Regelung vereinfacht die steuerliche Behandlung und ist für Minijobber in der Regel vorteilhaft, da sie keine regulären Lohnsteuern zahlen müssen.
Im Falle von Midijobs hingegen erfolgt die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass der tatsächliche Steuersatz basierend auf dem Gesamteinkommen und den persönlichen Steuermerkmalen festgelegt wird. Midijobber haben in der Regel höhere Verdienste, was zu einer differenzierteren Berechnung der Steuerpflicht führt.
Quellen: Minijob-Zentrale, Gewerkschaft Verdi