Aus den Erfahrungen im Umgang mit Förderanträgen der vergangenen Jahre hat der JSA des SVS eine organisatorisch vereinfachte Förderrichtlinie entwickelt und am 24.10.2024 beschlossen. Mit der Bestätigung des SVS-Präsidiums am 5.11.2024 wird die Förderrichtlinie auf der SVS-Homepage (unter Pkt. Formulare) veröffentlicht und tritt umgehend in Kraft.
Die inhaltlichen und terminlichen Zusammenhänge mit der DSV-Förderrichtlinie bleiben bestehen und sind dargestellt.
Wir freuen uns darauf, mit der vereinfachten Richtlinie noch mehr Mitgliedsvereine zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen, Projekten und Einzelmaßnahmen und zur Beantragung deren Förderung anzuregen.