Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen Alischer Usmanow eingestellt. Nach mehr als zweieinhalb Jahren habe man keine Beweise gegen den Milliardär finden können, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf die Anwälte des 71-Jährigen. Usmanow muss allerdings eine Geldauflage zahlen.
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Georg Ungefuk, sagte der BILD-Zeitung:
"Das Ermittlungsverfahren gegen einen 71-jährigen Geschäftsmann aus der Russischen Föderation wegen des Verdachts der Geldwäsche, wurde mit Zustimmung des Beschuldigten, am 11.10.2024 gemäß § 153a Abs.1 der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von vier Millionen Euro vorläufig eingestellt. Die Geldauflage ist in Höhe von 1,5 Millionen Euro an mehrere gemeinnützige Einrichtungen und in Höhe von 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse zu zahlen."
Die Anwälte werteten das Urteil als wichtigen Schritt zum Schutz seines Ansehens. Sie betonten in einer Stellungnahme:
"Wie kann ein Mensch, der 4,2 Milliarden Pfund Sterling für wohltätige Zwecke auf der ganzen Welt gespendet hat und 2021 von der Sunday Times als großzügiger Philanthrop der letzten 20 Jahre ausgezeichnet wurde, daran interessiert sein, eine Geldsumme zu waschen, die im Vergleich zu den gespendeten Beträgen marginal gering ist?"
Das Ermittlungsverfahren war im Jahr 2022 eingeleitet worden. Der sanktionierte Milliardär wurde der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Sanktionsrecht in Deutschland verdächtigt. Beamte des Bundeskriminalamts und der Steuerfahndung durchsuchten mehrere Villen am Tegernsee, die ihm gehören sollen, eine Wohnung bei Frankfurt am Main sowie die Jacht Dilbar im Bremer Hafen.
Mehrere Gerichte haben anschließend wiederholt zugunsten des Milliardärs entschieden, indem sie die Durchsuchungen als rechtswidrig einstuften und das Fehlen eines hinreichenden Anlasses für die Einleitung des Verfahrens feststellten.
Im Oktober untersagte das Landgericht Hamburg zudem eine Behauptung in der ARD-Sportschau als unzulässige Verdachtsberichterstattung und Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Journalist Hans-Joachim Seppelt hatte den russisch-usbekischen Geschäftsmann der Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport bezichtigt. Im Januar untersagte das Landgericht Hamburg dem Magazin Forbes die Verbreitung von Informationen, die ihn als "Strohmann" Wladimir Putins darstellten.
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