Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gilt für eine mögliche Seilbahn auf den Kahlenberg eine Einzelfallprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Gesetz). Ein Richter hob nach einer Beschwerde von Umweltschutzorganisationen einen Bescheid der Wiener Landesregierung auf, der feststellte, dass keine UVP-Pflicht bestehe und wies ihn an die zuständige MA 22 zurück. Die Frage muss damit neuerlich geprüft werden.