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Terror in Solingen | Probleme bei Abschiebungen nach Bulgarien

Der Terrorverdächtige von Solingen hätte abgeschoben werden sollen. Die Opposition wittert Versäumnisse der NRW-Landesregierung. Die macht Bulgarien verantwortlich. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht grundlegende Mängel in Rückführungsvereinbarungen mit anderen EU-Ländern. Die Abschiebung des Terrorverdächtigen von Solingen sei an restriktiven Vorgaben Bulgariens gescheitert, schilderte NRW-Fluchtministerin Josefine Paul am Donnerstag im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags. Sie widersprach damit der Opposition, die die Verantwortung bei der Ministerin persönlich sieht. Die Auflagen Der nun verdächtige Syrer Issa al-Hassan war über Bulgarien nach Deutschland gereist und hatte in Bielefeld einen Asylantrag gestellt. Im Juni sollte er gemäß des Dublin-Abkommens zurück nach Bulgarien gebracht werden und war nicht angetroffen worden. Die Ausländerbehörde verzichtete auf einen zweiten Versuch, da ein erneuter Flug voraussichtlich nicht möglich gewesen wäre, bevor die dafür notwendige Sechsmonatsfrist Mitte August verstrich. Die Gründe erläuterte Paul im Ausschuss. Zwar stimme Bulgarien vielen Rückführungen zu, faktisch seien die Auflagen aber so gestaltet, dass sie oft nicht gelängen. Landüberstellungen seien nicht gestattet, Flüge nur an vier Tagen die Woche in einem kleinen Zeitfenster und nur nach Sofia. Nur drei Fluglinien seien erlaubt – keine Charterflüge – und Reisen mit jeweils nur zwei Personen . Damit sind dem Ministerium zufolge für alle 16 Bundesländer theoretisch nur etwa zehn Abschiebungen pro Woche nach Bulgarien möglich. Nur wenige Rückführungen gelingen Da al-Hassan noch nie polizeilich auffällig geworden sei, sei der Fall somit auch nur einer von vielen gewesen, sagte Paul: "Eher die Regel als die Ausnahme". Der tödliche Anschlag von Solingen lenkt damit die Aufmerksamkeit auf gravierende Probleme in der Abschiebepraxis. Eigentlich sehen die Dublin-Regeln für den passfreien Schengenraum vor, dass Geflüchtete ihren Schutzantrag in dem ersten Land stellen müssen, das sie im Schengenraum betreten – und dieses Land dann auch verantwortlich für die Person ist. Erreichen sie trotzdem andere europäische Länder, gelingt aus Deutschland im Schnitt aber nur jede zehnte Überstellung ins ursprünglich zuständige Aufnahmeland. Das Bundesinnenministerium spricht von 5.503 erfolgreichen Rückführungen im Jahr 2023, gegenüber 74.622 Fällen insgesamt. Bundeskanzler Olaf Scholz betont, dass dies mittlerweile ein Dauerthema für ihn und Innenministerin Nancy Faeser in den Gesprächen mit EU-Partnern sei. Wurde al-Hassan gewarnt? Als besondere Problemstaaten gelten dabei: Italien , Griechenland und Bulgarien. Italien weigert sich seit Dezember 2022, Personen nach dem Dublin-Verfahren zurückzunehmen. Rückweisungen nach Griechenland verhindern vielfach Gerichtsurteile, da Flüchtlinge dort mitunter mangelhaft versorgt werden. In Bulgarien führen Übergriffe auf Migranten dazu, dass Flüchtlingsorganisationen manche Betroffenen beraten, wie sie sich einer Rücküberstellung entziehen können. Gut möglich, dass auch Issa al-Hassan über seine Rechte informiert war. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul befand er sich am Tag vor und am Tag nach dem versuchten Zugriff in der Flüchtlingsunterbringung. Ob er gewarnt worden war, ist nach derzeitigem Stand offen. Da er aber keineswegs flüchtig war, konnte die Überstellungsfrist nicht von sechs auf 18 Monate verlängert werden. Die Bundesregierung will den offenkundig gewordenen Problemen nun mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket begegnen, wie Scholz und Faeser am Donnerstagnachmittag bekannt gaben . Rückführungen und Ausweisungen sollen damit erleichtert werden. Das Waffengesetz wird verschärft, Polizei, Verfassungsschutz und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen neue Befugnisse erhalten.

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