Nach dem tödlichen Angriff an einer Offenburger Schule muss ein weiterer Teenager vor Gericht. Die Strafe fällt vergleichsweise milde aus.
Nach den tödlichen Schüssen an einer Offenburger Schule hat ein Gericht einen 16-Jährigen schuldig gesprochen, weil er geplante Straftaten nicht angezeigt hatte. Der Jugendliche müsse sogenannte Erziehungsgespräche bei der örtlichen Jugendgerichtshilfe führen und sich zudem weiter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandeln lassen. Das entschied die Jugendkammer des Amtsgerichts Offenburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Das Gericht verzichtete darauf, dem Teenager die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Mehr Details zu den Vorwürfen teilte die Justiz aus Jugendschutzgründen nicht mit. Es hieß nur, der Minderjährige habe den Vorwurf der Nichtanzeige im Wesentlichen eingeräumt. Unklar blieb unter anderem, in welcher Beziehung der Angeklagte zu dem bereits verurteilten Angreifer stand. In sozialen Netzwerken war nach der Gewalttat im November darüber spekuliert worden, dass der Schütze seine Absichten vorher mitgeteilt habe.
Im Juli hatte das örtliche Landgericht den ebenfalls 16-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Besucher und Medienvertreter waren nicht zugelassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung dem Gericht zufolge Revision einlegte.
Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst. Die Jugendkammer sah es im Juli als erwiesen an, dass der Angeklagte mit einer Pistole, Munition und einem selbst gebauten Brandsatz in die Schule kam. Dort verletzte er dem Gericht zufolge einen 15-jährigen Mitschüler schwer. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus.
Die Offenburger Staatsanwaltschaft hatte auch die Eltern des Schützen angeklagt. Ihnen werden früheren Angaben zufolge fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Die von ihrem Sohn verwendete Pistole habe sich unerlaubterweise im Besitz der Eltern befunden und sei nicht ausreichend gesichert worden, sodass der mittlerweile 16-Jährige auf sie zugreifen konnte - so lautet der Vorwurf der Anklagebehörde. Wann es einen Prozess geben wird, ist noch offen.