Der Thüringer Verfassungsschutz muss Passagen über die AfD in seinem Bericht nicht ändern, urteilt das Verwaltungsgericht Weimar. Es geht um Geschichtsrevisionismus durch Landeschef Höcke, Islamfeindschaft und Zweifel an der Rechtsstaatstreue der Partei. Die will in Berufung gehen.