Das „Compact“-Magazin enthält Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, schreiben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Ob diese aber „prägend“ für das Magazin seien, ist noch nicht klar. Deswegen hob das Gericht das Verbot des Magazins vorerst auf. Eine endgültige Entscheidung fällt erst im kommenden Jahr.