Ein sogenannter Klimakleber blockiert eine Ausfahrt der vielbefahrenen B76 in Kiel. Das Amtsgericht spricht den 27-Jährigen frei. Die Berufungskammer sieht das anders.
Für eine Blockadeaktion auf der Bundesstraße 76 im Sommer 2023 hat das Landgericht Kiel einen sogenannten Klimakleber wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Die Berufungskammer hat das Urteil des Amtsgerichts in dem Fall aufgehoben, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision einlegen.
In dem angeklagten Fall ging es nach Angaben des Landgerichts um eine Aktion in Kiel vom 10. Juli 2023. Das Amtsgericht Kiel hatte den 27-Jährigen am 10. Mai freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Zwei Blockadeaktionen
Die Gruppe Letzte Generation hatten am 10. Juli 2023 mit zwei Festklebeaktionen und einer spontanen Demonstration in Kiel für Behinderungen im Berufsverkehr gesorgt. Früheren Polizeiangaben zufolge klebten sich insgesamt zehn Menschen in der Nähe des Holstein-Stadions in der Zufahrt zum Westring sowie auf dem Kronshagener Weg fest. Mehrere Streifenwagen-Besatzungen waren im Einsatz und lösten die Teilnehmer von den Straßen. Nach 30 beziehungsweise 45 Minuten waren die Blockaden beendet, und der Rückstau löste sich auf.