Ein Gynäkologe des Klinikums Vöcklabruck wurde nach einer Entbindung, die mit dem Tod des Neugeborenen und einem Gebärmutterriss der Mutter geendet hatte, am Mittwoch am Landesgericht Wels wegen des Grunddelikts der fahrlässigen Tötung und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem muss er der Mutter 2500 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.