Bundesliga-Torschützenkönig Zehnder kommt aus seinem Vertrag in Erlangen nicht raus. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg weist die Berufung zurück. Zehnder könnte nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen.
Im Kündigungsstreit mit dem HC Erlangen hat Bundesliga-Torschützenkönig Manuel Zehnder (24) eine weitere Niederlage erlitten. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies die Berufung und damit auch die einstweilige Verfügung des Schweizer Handball-Nationalspielers zurück. Zuletzt war eine außergerichtliche Einigung beider Parteien gescheitert.
Zehnder war in der vergangenen Saison vom HC Erlangen an den ThSV Eisenach ausgeliehen und wurde dort Torschützenkönig. Trotz Vertrags bis zum Sommer 2026 in Erlangen kündigte er kurz nach dem Ende der Spielzeit bei dem fränkischen Verein. Zehnder kam Ende Juni mit einem Eilverfahren seiner Kündigung nicht weiter, das Arbeitsgericht Nürnberg wies den Antrag ab.
Ein Hauptsacheverfahren würde Monate dauern
Das Landesarbeitsgericht kam nun zu dem Schluss, dass nicht ausreichend erkennbar sei, dass mit einem entsprechendem Urteil durch das Gericht davon auszugehen sei, "dass die Spielberechtigung nach den verbandsrechtlichen Vorgaben" der Handball-Bundesliga erteilt werden würde. Der Kläger würde zudem mit einer Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren im Prinzip die Hauptsache vorwegnehmen wollen. Die Kammer drei beim Landesarbeitsgericht Nürnberg ist der Einschätzung, dass dabei die Interessen des Klägers nicht die Interessen des Beklagten überwiegen.
Zehnder könnte nun noch ein Hauptsacheverfahren anstrengen, wie ein Sprecher erklärte. Doch das würde zwischen drei und sechs Monaten dauern. Mit einer möglichen Berufung könnte sich der Streit dann sogar noch länger hinziehen. Der erste Spieltag der kommenden Bundesligasaison findet schon Anfang September statt.