Das Habecksche Heizgesetz traf auf nicht viel Gegenliebe in der Bevölkerung. Seit Jahresbeginn werden immer weniger Wärmepumpen, dafür mehr neue Gasheizungen eingebaut. Die jüngsten durch Finanzlücken begründeten Kürzungspläne zielen verdeckt auf diese Entwicklung.
Auf den ersten Blick wird nur der Zuschuss für Energieberatungen verringert. Jetzt wird die staatliche Förderung für die Energieberatungen ab dem 7. August von 80 Prozent auf 50 Prozent gesenkt.
Es gibt zwei Gründe, eine solche Energieberatung durchführen zu lassen: Zum einen sind mit einer Energieberatung höhere Zuschüsse auf Baumaßnahmen wie etwa Wärmedämmungen möglich und zum anderen ist der Einbau einer neuen Gasheizung nur noch nach einer Energieberatung möglich.
Das Ministerium hat sich bisher nicht zu der Frage geäußert, ob bereits gestellte Anträge auf Beratung noch zu den alten Bedingungen abgewickelt werden. Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, der die Voraussetzung einer höheren Maßnahmenförderung ist, liegen für ein Einfamilienhaus durchschnittlich bei 1.600 bis 2.000 Euro. Bisher waren bis zu 1.300 Euro durch Förderung abgedeckt.
Die Begründung, die das Ministerium für diese Maßnahme liefert, zeigt allerdings, dass das Ziel der Kürzung eine Verringerung der Zahl der Beratungen ist:
"Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024)."
Schließlich sind es zu einem guten Teil die gesetzlichen Regelungen der Regierung selbst, die den Bedarf für Energieberatungen ausgelöst haben. Derzeit beträgt die Wartezeit für eine solche Beratung bereits bis zu sechs Monate; erst danach können im Falle einer Gebäudesanierung die Anträge auf Zuschüsse gestellt werden. Eine Kürzung der Zuschüsse dürfte die Folge haben, dass die Zahl der Berater nicht weiter zunimmt, während der Bedarf weiter erhöht wird.
Eine der Nebenwirkungen dieser Entscheidung könnte ein weiterer Einbruch bei der Bauwirtschaft sein, weil sich dadurch die Vorlaufzeiten für alle Sanierungsmaßnahmen verlängern. Der Merkur kommentierte die mögliche Wirkung dieses Schritts so:
"Das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums erinnert an die Streichung der E-Auto-Förderung von einem Tag auf den nächsten im Dezember 2023. Auch damals begründete man die Streichung des Bonus mit der knappen Haushaltslage. Seitdem ist der Markt für E-Autos allerdings eingebrochen."
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