Im späten Mittelalter ist die weltliche und geistliche Ordnung getragen von Verwaltung, vom römischen Recht und von Gerichten. Von der Rechtswissenschaft erhoffen sich die Menschen die Lösung aller Probleme, damit die Ordnung erhalten bleibt – die auch mit Macht zu tun hat.
Wenn also ein Tier etwas tut, das dieser Ordnung widerspricht oder so ungewöhnlich ist, dass es für Unruhe in der Bevölkerung sorgt, kommt es zum Prozess. Das Tier wird zum Rechtssubjekt, ihm wird Willensfreiheit, Motiv und Böswilligkeit unterstellt. Damit kann es beschuldigt, angeklagt und verurteilt werden.
Aber wie war das eigentlich mit dem Hahn und dem Ei? Hätten die Basler 1474 beim Aufschneiden des Hahnes richtig nachgesehen, hätten sie keine zwei Hoden gefunden. Sie hätten links in der Bauchhöhle einen Eierstock entdeckt und rechts so etwas wie einen zurückgebildeten Eierstock. Denn dieser Hahn war in Wirklichkeit ein Huhn. Eine physische Anomalie, die bei Hühnern gelegentlich vorkommt.
In diesem Zeitzeichen erzählt Irene Geuer:- Wie 1457 im französischen Savigny eine Muttersau samt Ferkeln vor Gericht landet,
- dass in Tierprozessen in der heutigen Schweiz, Frankreich, Flamen und Westdeutschland die Angeklagten vor Gericht befragt werden, aber naturgemäß die Aussage verweigern
- warum in England im 18. Jahrhundert ein Kutschpferd zum Ackergaul degradiert wird,
- welch abenteuerliche Konstruktion Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA bei der Hinrichtung einer Elefantenkuh zum Einsatz kommt.
Das sind unsere wichtigsten Quellen und Interviewpartner:- René Hendricks, Tierarzt
- Ferdinand Leuxner, Historiker am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte und Historische Grundwissenschaften an der Uni Würzburg
- Peter Dinzelbacher: Das Fremde Mittelalter, Gottesurteil und Tierprozess. Essen 2006
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Das ganze Zeitzeichen-Archiv gibt’s hier.Die Macherinnen und Macher hinter diesem Zeitzeichen: Autorin: Irene Geuer
Redaktion: Christoph Tiegel u. David Rother
Technik: Petra Laubach ]]>