Jungen und Mädchen müssen nach Ansicht des Kinderschutzbundes mehr mitbestimmen können. Die Organisation hat eine Reihe von Forderungen an die Landesregierung und den neuen Ministerpräsidenten.
Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Erweiterung der Landesverfassung um Mitwirkungsrechte für Kinder und Jugendliche: Der Kinderschutzbund fordert eine Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung in diesen beiden Punkten. "Beim Wahlalter sind wir ja mit der Koalition überein, da macht nur leider die CDU nicht mit", sagte der Landesvorsitzende des Kinderschutzbunds, Klaus Peter Lohest, im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
"Ein anderes wichtiges Thema ist Kinderarmut", sagte Lohest. "Wir sehen nicht, dass sich die SPD ausreichend stark für das Thema Kindergrundsicherung einsetzt." Der Kinderschutzbund wünsche sich schon, dass sich die rheinland-pfälzische SPD und der ehemalige Sozialminister und jetzige Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) dafür in Berlin starkmachten. "Kindergrundsicherung ist das Instrument, was strukturell am stärksten wirkt, um Kinderarmut zu vermeiden." Im Land brauche es Präventionskonzepte und -ketten gegen Kinderarmut. Das Land solle dabei die Kommunen stärker unterstützen.
Hessen und Bremen als Vorbilder für die Verfassungsänderung
"Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sollte gestärkt werden", begründete Lohest seine Forderung nach der Verankerung der Mitwirkungsrechte. Und: "Alle staatlichen Maßnahmen sollen sich nach dem Wohl des Kindes richten." Vorbilder für diese Verfassungsänderung seien Bremen und Hessen.
In Hessen waren die Kinderrechte nach einer Volksabstimmung 2018 im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung aufgenommen worden. Darin heißt es unter anderem: "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt." Bremen sei gefolgt. Die Sorge, dass Elternrechte dadurch geschmälert würden, sei nicht begründet, ergänzte Vizepräsident Joachim Türk, der auch Mitglied des Bundesverbands ist.
Für die notwendige Änderung der Landesverfassung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Dies ist nur mit den Stimmen der regierungstragenden Parteien SPD, Grüne und FDP sowie der oppositionellen CDU möglich.
Bremer Landesverfassung