Eine Expertenkommission hat Vorschläge erarbeitet, wie das Steuerrecht vereinfacht werden könnte. Einer davon: eine Rentenabzugsteuer. Vielen Rentnern graut es vor ihr, andere wissen gar nicht, dass sie sie machen müssen: die Einkommensteuererklärung. Auch im Ruhestand möchte das Finanzamt etwas von Ihren Einnahmen abbekommen – zumindest, wenn Ihre Rente so hoch ist, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen ( mehr dazu hier ). Anders als im Erwerbsleben, in dem Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt einbehält, werden Renten bisher allerdings voll ausgezahlt. Eine mögliche Steuerschuld wird erst später mit der Steuererklärung beglichen. Das könnte sich künftig ändern. Eine unabhängige Expertenkommission hat für das Bundesfinanzministerium Vorschläge erarbeitet, wie man das Steuerrecht für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen könnte. Ihre Idee für Rentner: die Einführung einer Rentenabzugsteuer auf alle Renteneinkünfte. Was bringt eine Rentenabzugsteuer? Das würde bedeuten, dass die Rentenzahlungen direkt mit einer Steuer belegt werden und diese von den Rentenversicherungen einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird. Rentner würden dann also einen geringeren Betrag ausgezahlt bekommen als bisher, wären aber von der Steuererklärungspflicht befreit – müssten also später auch nichts mehr nachzahlen. Ähnlich läuft das bereits heute bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese müssen Rentner nicht nachträglich entrichten, die Beträge sind bei der Auszahlung der Rente bereits abgezogen. Wie viel Steuern einbehalten werden, soll sich nach der Höhe der Renteneinkünfte des Vorjahres richten. Diese Informationen übermitteln die Finanzämter elektronisch an die Rentenversicherungen. Für wen soll die neue Rentensteuer gelten? Die Rentenabzugsteuer könnte schrittweise eingeführt werden. Zunächst könnte sie nur für Rentner ohne zusätzliche Einkünfte gelten. Nach einer Übergangsphase könnte die Steuer auch für Pensionen und andere Altersbezüge gelten, die bisher der Lohnsteuer unterliegen. Können Rentner trotzdem eine Steuererklärung abgeben? Ja. Eine freiwillige Steuererklärung soll Rentnern weiterhin offen stehen. Schließlich hat manch einer hohe Ausgaben, die er absetzen möchte. Dann könnte noch eine Steuererstattung drin sein. Was hat die Kommission noch vorgeschlagen? Zusätzlich zur Rentenabzugsteuer schlägt die Expertengruppe vor, einen Pauschbetrag für Rentner in Höhe von 102 Euro einzuführen, der die Werbungskosten abdeckt. Für Paare, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, würde der Pauschbetrag bei 204 Euro liegen. Alternativ könnten die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie 306 Euro beziehungsweise 612 Euro übersteigen. Wie geht es jetzt weiter? Das Bundesfinanzministerium will die Ideen nun "konkret prüfen", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) bei der Übergabe der Vorschläge Mitte Juli. "Dabei bleibt allerdings mein Prinzip, dass Steuervereinfachungen nicht zu finanzieller Belastung führen dürfen, sondern in jeder Hinsicht entlasten sollen." Sollte die Prüfung positiv ausfallen, müsste das Finanzministerium zunächst einen Gesetzvorschlag erarbeiten, der dann im Kabinett verabschiedet und im Parlament beschlossen werden könnte.