Ein Mann fühlt sich in seiner Nachtruhe gestört. Er greift zu einer Schreckschusswaffe.
Am Landgericht Fulda beginnt an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) die Berufungsverhandlung gegen einen Mann, der im vergangenen Jahr aus Ärger über nächtlichen Lärm in einer Kirchengemeinde eine Schreckschusspistole abgefeuert haben soll. Zwei Menschen erlitten nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch austretendes Gas Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen.
Angeklagter soll zur Tatzeit betrunken gewesen sein
Dem 54-Jährigen werden gefährliche Körperverletzung, das unerlaubte Führen einer Schusswaffe und Störung der Religionsausübung vorgeworfen. Der Angriff richtete sich den Angaben zufolge gegen Mitglieder einer eritreisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft, die in Räumen einer katholischen Pfarrei einen Gottesdienst gefeiert hatte. Der Angeklagte soll während der Tat im Juli 2023 betrunken gewesen sein.
Vom Amtsgericht verurteilt
Der Mann war im Februar vom Amtsgericht Fulda wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Staatsanwaltschaft will Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Gegen das Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Angeklagte will mit der Berufung die Verurteilung zu einer Geldstrafe erreichen, die Staatsanwaltschaft strebt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung an.