Will ein Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen, kann der Streit für Vermieter zu einer anhaltenden Belastung werden. Unter Umständen lässt sich das vermeiden - etwa mit einer Abfindung. Sie brauchen Ihre Immobilie für den Eigenbedarf, die Mieter wollen aber nicht ausziehen? Dann muss nicht gleich die Räumungsklage folgen. Es gibt auch Wege, sich trotz Verweigerung gütlich zu einigen. So regen Richter bei Verhandlungen zu Kündigungen immer wieder auch sogenannte Umzugskostenhilfen an. Kurz: finanzielle Anreize. Sie werden in der Regel in der sogenannten Räumungsvereinbarung festgehalten, die Mieter und Vermieter miteinander vereinbaren können, um gemeinsam die Bedingungen für den Auszug festzulegen. Als Faustformel gilt: Je mehr Zeit Mietern für den Auszug bleibt, umso weniger Abfindung brauchen Vermieter ihnen anzubieten. Doch wie hoch sollte der Umzugsanreiz am Ende sein? Dazu sind keine "pauschalen Aussagen" zu treffen, sagt Mietrechtsanwalt Nico Bergerhoff. Die Höhe der Abfindung variiere und hänge unter anderem von folgenden Fragen ab: Wie schwierig ist es, vor Ort eine Wohnung zu bekommen? Wie weit war die bislang bezahlte Miete von der ortsüblichen Vergleichsmiete entfernt? Wer sind die Vertragsparteien? "Kündigt ein Investor, weil er das Objekt verwerten will, dann ist die Umzugsbeihilfe sicher höher, als bei einer Privatperson als Vermieter", so Bergerhoff. Wie hoch wären die Erfolgsaussichten in einem Räumungsrechtsstreit? Trick 17 auch für gekündigte Mieter Nicht zuletzt spielt laut Bergerhoff immer auch das Verhandlungsgeschick der Parteien eine wichtige Rolle. Denn: Was für Vermieter gilt, ist natürlich auch eine Chance für Mieter. Ihnen wurde gekündigt? Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter - gewährt er Ihnen mehr Zeit für den Auszug? Legt er noch etwas Geld für den Umzug obendrauf? Am Ende können beide Seiten von solch einer Einigung profitieren.