Zwei Angeklagte stehen wegen des Ausbaggerns eines Allgäuer Wildbachs vor Gericht. Nun wird das Verfahren eingestellt. Das hat mit einem Aktenvermerk zu tun.
Das Strafverfahren um den Umweltskandal im Rappenalptal in den Allgäuer Alpen endet ohne Urteil. Die Parteien einigten sich vor dem Landgericht Kempten darauf, das Verfahren gegen die beiden Angeklagten einzustellen. Die beiden Männer müssen allerdings dafür Geldauflagen in Höhe von 5.000 beziehungsweise 20.000 Euro an gemeinnützigen Organisationen und den Staat zahlen. Sobald das Geld eingegangen ist, wird das Verfahren zu den Akten gelegt.
Die Angeklagten waren die Verantwortlichen von zwei Alpgenossenschaften, die vor knapp zwei Jahren den naturrechtlich streng geschützten Rappenalpbach auf etwa eineinhalb Kilometer Länge ausbaggern ließen. Mit dem unzulässigen Eingriff sollten Hochwasserschäden beseitigt und eine erneute Überflutung von Weidefächen verhindert werden. Die Genossenschaften waren für die Arbeiten an dem Gewässer allerdings nicht befugt. Solch gravierende Bauarbeiten wären auch nie genehmigt worden.
Das Landratsamt Oberallgäu spielte bei den illegalen Arbeiten eine fragwürdige Rolle: Die Behörde hatte per Aktenvermerk gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt, dies hatten die Alpbauern als Erlaubnis zum Ausbaggern und zum Kanalisieren des Bachs gesehen. Die missverständliche Notiz der Kreisbehörde führte nun zu der Einstellung.