Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht genügend Informationen über den Kauf von CoV-Impfstoffen offengelegt.
Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoffhersteller habe die Brüsseler Behörde zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert, entschieden die Richter. Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
Während der Corona-Krise hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedsstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen.
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung der deutschen CDU-Politikerin Ursula von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise.
Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von der Leyens als Kommissionspräsidentin.
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