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Hochwasser im Ahrtal: Influencer Wipperfürth muss "Besatzer"-Artikel dulden

Kurz vor dem Jahrestag der katastrophalen Flut im Ahrtal verliert Flutheld der ersten Stunde vor Gericht seinen Kampf gegen kritische Berichterstattung. Ein Artikel über Markus Wipperfürth sei im öffentlichen Interesse und nicht einseitig. Erst kam die Flut mit Tod, Leid und Zerstörung, dann kamen die Freiwilligen und brachten Hilfe und Hoffnung. Im Ahrtal jährt sich die Katastrophennacht vom 14. auf den 15. Juli, und unter die Trauer um die Opfer und die Enttäuschung über das Behördenversagen mischt sich dort auch immer Dankbarkeit über die enorme Unterstützung. Einer der Helfer der ersten Stunde wurde zum bekanntesten und trotz seines großen Einsatzes zum umstrittensten: Markus Wipperfürth, der Lohnunternehmer mit großer Anhängerschaft auf Facebook und YouTube. Er kämpft bis heute darum, dass kein Schatten auf seinen Einsatz fällt – und hat jetzt eine juristische Schlappe erlitten. Der gefeierte Helfer der ersten Stunde bei der Katastrophenflut im Ahrtal muss sich kritische Berichterstattung über sein weiteres Auftreten gefallen lassen. Er ist inzwischen beim dritten Gericht gescheitert mit dem Versuch, eine große t-online-Recherche vom März 2022 untersagen zu lassen. Und das Gericht wird deutlich. " Fluthelden auf Besatzerkurs " hatte t-online am 6. Februar 2022 getitelt. Es ging um Markus Wipperfürth und seinen Freund, den Garten- und Landschaftsbauer Wilhelm Hartmann. Als Helfer an der Ahr, die nicht lang fragten, sondern anpackten, wurden sie verehrt – und nach Recherchen von t-online auch zunehmend gefürchtet. Wipperfürth hatte riesige Reichweite Beide hatten mit vielen Livestreams und Filmen vermeintlich unverfälschte Eindrücke geliefert und enorme Reichweite erzielt: Wipperfürths Postings in der ersten Woche nach der Flut erreichten 16 Millionen Menschen, der Marketing-Fachmann bekam mehr Likes als alle großen Medien und gewann 180.000 neue Follower. Von den ersten 146 Tage nach der Flut veröffentlichte Wipperfürth auf YouTube fast 173 Stunden Videos aus dem kleinen Abschnitt, in dem er und Hartmann aufräumten. Sie taten Gutes, redeten viel darüber und konnten mit ihrem Vorbild auch viele Helfer und Hilfe mobilisieren. Bei aller Wut über Versagen staatlicher Stellen waren sie Hoffnungsträger. Die t-online-Recherchen lieferten aber auch Anhaltspunkte dafür, dass Wipperfürth und Hartmann ihre enorme Präsenz in sozialen Netzwerken mit eingeschworenen Anhängern nutzten, um Druck auszuüben gegen eine überforderte Kommunalpolitik und gegen Kritiker. Mehrfach lösten ihre Beiträge Shitstorms gegen Einheimische aus. Hartmann und Wipperfürth verbreiteten Sorge bei von der Flut getroffenen Menschen und in ihrer Anhängerschaft außerhalb: Helfer könnten massenhaft das Tal verlassen, wenn die örtlichen Verwaltungen nicht so handeln, wie Wipperfürth und Hartmann das wollten. Durch einschüchterndes Auftreten haben sie nach Ansicht vieler Menschen an der Ahr auch bei der Kommunalpolitik durchgesetzt, dass Hartmann eine Containerwohnanlage und ein Baustoffzelt weiter betreiben und Wipperfürth das Gelände dafür herrichten durfte Der t-online-Bericht war für viele Menschen im Ahrtal eine Art Befreiungsschlag: Er thematisierte, dass die verdienten Helden sich immer mehr anschicken, ihren Willen zu diktieren. Für einen Großteil der Abonnenten der Facebook-Kanäle der Fluthelden war die Kritik unverständlich – und für Wipperfürth selbst ein Affront. Er schrieb von "zweifelhaften Berichterstattern mit unverschämten Texten, die auf Klicks aus sind". Kein Erfolg an zwei Landgerichten Der Lohnunternehmer ging zunächst an zwei Landgerichten gegen den Text vor, wollte ihn am Landgericht Frankfurt und am Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. 19 Textstellen sollten geändert werden. Da erlebte er die ersten Reinfälle. Vor dem Landgericht Frankfurt wehrte sich Wipperfürth zuerst gegen den Text. Schon wenige Tage nach dem Antrag vom 4. März 2022 antwortete die Kammer am 8. März, sie habe Zweifel am Anspruch auf eine einstweilige Verfügung: Das Gericht empfahl die Rücknahme des Antrags. Wipperfürth wollte dennoch eine Entscheidung – und bekam vom Landgericht am 21. März 2022 die Ablehnung. Auch eine sofortige Beschwerde änderte nichts. Am Landgericht Berlin nahm er am 1. April 2022 dagegen selbst einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Den hatte er nach negativen Signalen aus Frankfurt am 11. März 2022 gestellt. Die Kosten gingen wie bei allen Beschlüssen voll zu seinen Lasten – oder, nach seiner Darstellung, auch auf Kosten der Menschen im Ahrtal: Wipperfürth erklärte seinen Fans zwischenzeitlich, dass er aus seinen Einnahmen durch die Werbung in Facebooks-Streams weniger Geld dem Ahrtal zukommen lassen könne: Er müsse davon die Anwälte zahlen mit Stundensätzen von 300 bis 400 Euro. "Ausschließlich wahre Tatsachen und darauf basierende Wertungen" Die Anwälte schrieben dann eine 50-seitige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt und legten noch nach. Es heißt nun, der Artikel sei Teil einer "digitalen Schmutzkampagne" gegen ihn gewesen, an der sich auch andere Akteure "bewusst oder unbewusst" beteiligt hätten. In einem Video berichtete er sogar von einem angeblichen Gerücht, es sei ein hohes Kopfgeld ausgesetzt, wenn er und Hartmann aus dem Ahrtal vertrieben würden. Gegenüber dem Gericht verbreitete sein Anwalt, der t-online-Text beruhe auf "gezielt gestreuten Falschinformationen". Nur: Die Redaktion hatte keine Informationen von anderen ungeprüft übernommen. Für den Text über Wipperfürth war t-online mehrfach im Ahrtal gewesen, hatte mit rund 20 Beteiligten gesprochen und zahllose Videos und Beiträge ausgewertet. Das Oberlandesgericht Frankfurt kam zum Schluss, bei dem Beitrag handele es sich ausschließlich um Tatsachen und darauf basierende Wertungen. Hier wolle jemand nicht in ein unliebsames Licht in der Öffentlichkeit gestellt werden, die er selbst gesucht habe. Weil der Artikel von einem erheblichen öffentlichen Informationsinteresse getragen sei und sich in den Grenzen einer wertenden Schilderung wahrer Tatsachen aus der Sozialsphäre bewege, überwiege die Pressefreiheit die Persönlichkeitsrechte: Wipperfürths Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Text sei auch nicht einseitig, vorverurteilend oder zeichne ein falsches Bild seiner Person: In einer "umfangreichen, etwa ein Drittel der Gesamtlänge ausmachenden, Einleitung" hebe der Artikel "die großen Verdienste des Antragstellers hervor". Das OLG zitiert aus dem Artikel Bewertungen über das Verhalten von Wipperfürth und Hartmann: "enorme Verdienste", "wichtig", "Großes geleistet". Was der Text aufgreife, sei "von einem ganz erheblichen öffentlichen Interesse": Nämlich die Frage, ob reguläre Entscheidungsstrukturen, die im ersten Chaos nach der Katastrophe nicht funktioniert hatten, dann "in bedenklicher, einer Besatzungsmacht vergleichbaren Weise faktisch außer Kraft gesetzt werden, wenn gegenüber den Entscheidungsträgern Handlungsdruck durch mediale Stimmungsmache erzeugt wird". Darüber zu berichten, sei keine Verdachtsberichterstattung. Wipperfürths Ansinnen war aus Sicht der Kammer des Oberlandesgerichts auch bereits unzulässig. Wipperfürth hatte die Textstellen untersagen lassen wollen, mit der Maßgabe "wenn dies ohne die Mitteilung entlastender Umstände geschieht". Es bleibe völlig unklar, welche konkreten Umstände Wipperfürth meine. Das geht in erster Linie an die Adresse seiner Rechtsanwälte. Nach den drei Abfuhren kann Wipperfürth noch in ein Hauptsacheverfahren gehen. Eine Anfrage von t-online veröffentlichte er mitsamt seiner Antwort, die auf die Entscheidungen der Gerichte nicht einging. Auch auf Nachfrage dazu äußerte er sich nicht. Er kann aktuell auf den Ausgang eines anderen Verfahrens ins München hoffen. Dort läuft noch ein von ihm angestrengter Prozess gegen die damalige Betreiberin einer nicht mehr existierenden Facebook-Seite "Faktencheck Ahrtal". Ein Termin zu einer gütlichen Einigung ist geplatzt, die verklagte Frau hält an ihren Aussagen fest.

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