Die Klägerin lebt seit etwa 40 Jahren als Transfrau, wie das Gericht berichtete. Ihr Geschlechtseintrag lautet „weiblich“. Sie setzt sich gegen Transfeindlichkeit ein und veröffentlicht dazu Beiträge unter anderem auf der Plattform X. Der Beklagte betreibt einen Blog. Dort veröffentlichte er einen Artikel mit der Überschrift „Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein“.