Weil in Büchern mit Ausflugstipps Drohnenaufnahmen von Kunstwerken auftauchen, geht es vor dem Bundesgerichtshof um einen speziellen Fall des Urheberrechts. Dabei argumentiert der Anwalt der Kläger im wahrsten Sinne des Wortes mit der menschlichen Perspektive auf Kunstobjekte.