Die Universitätenkonferenz (uniko) schlägt die Einführung einer Grundsicherung für Studierende vor, die eine bestimmte Mindeststudienleistung erreichen. Als Höhe schwebt uniko-Präsident Oliver Vitouch die Ausgleichszulage (derzeit rund 1.200 Euro) vor - in ihr sollen dafür Familien- und Studienbeihilfe aufgehen. Erhalten sollen sie alle Studierende, die 40 ECTS-Punkte pro Studienjahr erreichen. Zum Vergleich: Die Mindeststudiendauer beträgt 60 ECTS pro Studienjahr.