Erneut gibt es Zwist innerhalb des Bayerischen Jagdverbandes. Nun hat ein Gericht entschieden.
Im Streit zwischen dem Bayerischen Jagdverband (BJV) und dessen Kreisgruppe Neuburg um Mitgliedsrechte hat das Landgericht München I einen Antrag der Kreisgruppe auf einstweilige Verfügung abgewiesen. Beide Seiten hatten sich vergangenen Mittwoch vor Gericht getroffen, eine gütliche Einigung gab es nicht. Am Montag hat der Richter seine Entscheidung verkündet.
Hintergrund des Verfahrens ist der vom BJV-Landesausschuss beschlossene Ausschluss der oberbayerischen Kreisgruppe Neuburg an der Donau aus dem BJV. Die Kreisgruppe hatte laut BJV vor einiger Zeit eine Satzungsänderung vorgenommen, die nicht den Statuten des BJV entsprach. Die Kreisgruppe hat den Angaben nach gegen den Ausschluss Widerspruch eingelegt, über den im Herbst die Landesversammlung entscheiden soll.
Vor Gericht wolle die Kreisgruppe mittels einstweiliger Verfügung die Wiedereinräumung ihrer Mitgliedsrechte im BJV erwirken - zumindest bis verbandsintern das Beschwerdeverfahren wegen des Ausschlusses beendet sei, sagte eine Justizsprecherin. Vorrangig gehe es dabei um die Sperrung des Online-Zuganges zur Online-Mitgliederverwaltung des BJV.
Der Richter hat nun geprüft, inwieweit die Rechte noch gewährt sind und kam zu dem Schluss, dass die Kreisgruppe nicht "ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht" habe, vom BJV nicht mehr als ordentliches Mitglied geführt zu werden. Das Gericht gehe davon aus, dass die Kreisgruppe bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens um den Ausschluss als Mitglied geführt werde. Der fehlende Zugang zum Mitgliederportal komme nicht einem Entzug der Mitgliedsrechte gleich, da ohnehin nicht jedes einzelne Mitglied diesen Zugang habe und die Kreisgruppe weiterhin Änderungen von Daten vornehmen lassen könne.
Dem BJV zufolge sind die Jäger der Kreisgruppe Neuburg etwa weiterhin über den Verband versichert und erhalten auch noch die Mitgliederzeitschrift.