*** ENTWURF – NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT *** NOCH NICHT TEILEN ***
Die Schützengesellschaft Kamenz kritisiert die vom Bundesrat am 14.06.2024 beschlossenen Pläne einer erneuten Verschärfung des Waffenrechts. Hier wird der tödliche Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim instrumentalisiert, um die im Bundestag bisher gescheiterten Pläne von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) in nochmals verschärfter Form umzusetzen.
Als Vorwand für den Vorstoß von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) muss der Messerangriff eines mutmaßlichen Jihadisten herhalten, der während einer politischen Versammlung unter freiem Himmel trotz dort geltendem Waffentrageverbots u. a. einen Polizisten angegriffen und diesen tödlich verletzt hat. Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge, welches bereits nach geltendem Waffenrecht mit einem Führverbot belegt ist.
Der Täter hat sich über Gesetze hinweggesetzt, die ihm im Allgemeinen das Führen eines Messers und im Speziellen das Führen diese Messers untersagen. Nach Ansicht der Landes-Innenminister hält man solche Gewaltverbrecher vom vorsätzlichen Begehen von Gewaltverbrechen ab, wenn man ein ohnehin ignoriertes Verbot etwas anders spezifiziert und die erlaubte Klingenlänge auf sechs Zentimeter reduziert. Außerdem sollen weitere Messertypen mehr oder weniger willkürlich zu verbotenen Gegenständen erklärt werden, völlig unabhängig von ihrer tatsächlichen deliktischen Relevanz.
Hätten Sie es gewusst?
Schon nach dem aktuell geltenden Waffengesetz dürfen von den acht Messern auf dem Foto nur zwei legal geführt werden. Die obersten zwei Messer sind zu lang, das Dritte unterliegt als Einhandmesser genau so einem Führverbot wie die drei Messerchen unten. Nur die beiden Messer in der Mitte dürfen geführt werden – noch. Mit der geplanten sechs-Zentimeter-Regel wären auch diese vom Führverbot umfasst.
Foto: Benedikt Krainz
Neben den vorgenannten Führ- und Besitzverboten im Messerbereich sollen auch die bisher ab 18 Jahren frei erwerbbaren Schreckschusswaffen sowie Armbruste erlaubnis- bzw. registrierpflichtig werden. Im Schießsportbereich weit verbreitete halbautomatische Langwaffen sollen verboten, nur weil sie in den Augen mancher Zeitgenossen „kriegswaffenähnlich“ und damit nach deren subjektivem Empfinden „böse“ aussehen. Auch hier würde eine Umsetzung nicht dazu führen, dass irgend ein Krimineller auch nur eine Straftat weniger begeht. Allerdings wird das Waffengesetz so um weitere Fußangeln und Fallstricke ergänzt, in denen sich nicht nur die Besitzer legaler, erlaubnispflichtiger Feuerwaffen, sondern zunehmend unbescholtene, waffenrechtlich völlig unbedarfte Bürger verheddern und vorm Richter landen können. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. So kann man zukünftig z. B. durch Erbschaft unwissentlich in den Besitz dann erlaubnispflichtiger oder gar verbotener Gegenstände kommen, die vom Erblasser vormals ganz legal erworben wurden. Das vom Opa geerbte und nun verbotene Messer, die nicht nachregistrierte Gaspistole vom Onkel – ganz schnell wird man ohne jede böse Absicht zum Gesetzesbrecher.
Kleider machen Leute, Schäfte machen „Sturmgewehre“?
Auf dem Foto links sieht man eine Selbstladebüchse „Ruger Mini 14“. Die Standardversion kommt mit einer unspektakulären jagdlichen Holzschäftung (unten). Man kann aber auch einen Klappschaft mit Pistolengriff dranbasteln und schon sieht mancher Laie darin eine Kriegswaffe. Tatsächlich ist die Waffe durch den anderen Schaft in etwa so viel gefährlicher, wie ein adipöser Sandalenträger nur durchs Anziehen von ein paar Turnschuhen zur Sportskanone wird.
Foto: Snoweater
Die geplanten Maßnahmen tragen nichts dazu bei, um die Innere Sicherheit zu erhöhen oder zukünftige Straftaten zu verhindern. Vielmehr handelt sich um eine Anlassgesetzgebung, bei dem man die öffentliche Empörung über eine verachtenswerte Straftat missbraucht, um in diesem Fahrwasser rein ideologisch motivierte Waffenrechtsverschärfungen unterzubringen. Wir verwehren uns gegen diese weder verhältnismäßige, geeignete, angemessene noch erforderliche Gesetzesverschärfung.
In Deutschland leben 84 Millionen Menschen, die meisten davon rechtstreu. Wenn es ein Problem mit ein paar wenigen zu Straftaten gegen das Leben bereiten Gewaltverbrechern gibt, dann verhindert man das nicht, wenn man ein paar von vielen potenziellen Tatmitteln ganz oder zumindest das Führen verbietet. Jemand, der ein 18 Zentimeter langes Messer führt, obwohl nur zwölf Zentimeter erlaubt wären, der wird auch sein 18 cm langes Messer führen, wenn nur sechs Zentimeter erlaubt sind. Oder ganz legal einen nicht weniger als tödliche Stichwaffe geeigneten Schraubendreher. Das Problem ist nun mal nicht die rechtstreue Masse der Bürger, wegen denen man überhaupt keine Klingenlängenbegrenzung ins Gesetz schreiben müsste, sondern die paar Messerstecher, denen sämtliche Gesetz ohnehin vollkommen egal sind. Jemand, der bereit ist zum Verletzen oder Töten Dritter, bei dem wird nicht ausgerechnet ein möglicher Waffenrechtsverstoß Gewissenbisse auslösen.
(Schlechtes) Vorbild England und Wales:
Nach mehreren Gesetzesverschärfungen gilt in England und Wales nahezu ein vollständiges Messerführverbot. Das hat aber nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Tötungsdelikte mit Tatmittel Messer in der Folge abgenommen hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Im Jahr 2021/2022 wurde der bisherige Rekordwert von 282 Messertoten erreicht.
Screenshot: https://www.bbc.com/news/uk-42749089
Diese Gewalttäter gilt es von ihren Opfern fernzuhalten, z. B. durch lange Haft- anstatt Bewährungsstrafen. Wenn es sich dabei dann auch noch um Täter handelt, die sich zum Tatbegehungszeitpunkt gar nicht mehr in unserem Land hätten aufhalten dürfen wird deutlich, dass nicht zu wenig Gesetze das Problem sind, sondern die unterlassene Anwendung der bestehenden.
Doch der Ansatz, endlich vorhandenes Recht konsequent durchzusetzen und überflüssigen Bürokratiewildwuchs radikal zurückzuschneiden, um den Behörden die nötigen Kapazitäten fürs Wesentliche zu schaffen, wird gar nicht erst verfolgt. Statt dessen soll das ohnehin über alle Maßen komplizierte Waffengesetz noch weiter aufgebläht werden. Was nur zur jahrelangen Lähmung der Waffenbehörden durch Millionen an nachträglich zu registrierenden Schreckschusswaffen und Armbruste führt. Während gleichzeitig die Strafverfolgungsbehörden überschüttet würden durch zahllose aus dieser unwissentlich versäumten Registrierung resultierenden Fälle von Papercrime.
Für Sportschützen, aber auch Jäger oder Antragsteller auf einen „Kleinen Waffenschein“ werden sich durch diese Überlastung die Bearbeitungszeiten der ihr Anliegen betreffenden Verwaltungsvorgänge drastisch verlängern. Dies birgt dann wiederum Potenzial für wieder zusätzliche Bürokratie bis hin zu Untätigkeitsklagen.
Und alles das, weil man in der Politik ein ums andere Mal zwar medienwirksam Gewalttäter, Extremisten und Terroristen als Ziele neuer bzw. schärferer Gesetze adressiert, tatsächlich aber immer nur die ohnehin Rechtstreuen trifft, die weder mit Messern noch mit legalen Schusswaffen eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen.
Der ehrliche Bürger und schon gar nicht die permanent staatlicher Überwachung unterliegenden Besitzer registrierter Schusswaffen sind das Problem. Von der Politik dennoch, entweder aus schierer Unkenntnis der Materie oder aus reinem Populismus heraus, als Problem dargestellt zu werden, dagegen wehren wir uns!
Im Namen der Schützengesellschaft Kamenz e. V.
Thomas Reinecke, Präsident