Zwischen Ausbildungsende und der Einstellung im Schuldienst drohen jungen Lehrern in diesem Sommer wieder mehrere Wochen ohne Einkommen. Die Gewerkschaft warnt, dass Kräfte abwandern könnten.
Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert von Hessens Landesregierung, mit einem reformierten Erlass die Sommer-Arbeitslosigkeit angehender Lehrkräfte künftig zu vermeiden. Zwischen dem Ende des Referendariats und der Einstellung in den Schuldienst klaffe auch dieses Jahr wieder eine Lücke, in denen die neuen Lehrerinnen und Lehrer ohne Einkommen auskommen müssten, mahnte die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen, Heike Ackermann, am Dienstag in Frankfurt.
"Aktuell stehen den Kolleginnen und Kollegen, die das zweite Staatsexamen erworben haben, drei Wochen der Arbeitslosigkeit bevor", erläuterte sie. "Da ein Beamtenverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist, haben sie nach dem Vorbereitungsdienst nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld." Nicht wenige nähmen diese unsägliche Praxis zum Anlass, in ein anderes Bundesland zu wechseln.
Laut einem Erlass sei die Einstellung bislang drei Tage vor Unterrichtsbeginn vorgesehen, wie die GEW erläuterte. In diesem Jahr ist das der 23. August. Neu ausgebildete Lehrkräfte sollten laut einer Forderung der Gewerkschaft grundsätzlich zum 1. August eingestellt werden, um die Sommerferien-Arbeitslosigkeit zu vermeiden.