Eventim Austria, Österreichs größtes E-Commerce-Unternehmen, führender Partner der Kultur- und Veranstaltungsbranche im Vertrieb und Betreiber der marktführenden Plattform [oeticket.com] (https://www.oeticket.com), erzielt einen bedeutenden Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). In der rechtskräftigen Entscheidung (9Ob34/24a) vom 28. Mai 2024 wurden zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem Bestellprozess, die eine Servicegebühr für die Ticketbestellung vorsehen, für zulässig erklärt.