Wie in jedem Jahr wurde auch zur Saison 2024/2025 das Regelwerk leicht verändert. Es handelt sich aber wie bereits in den Jahren nur um minimale Anpassungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Sie gelten seit dem 1. Juli für alle Spiele.
Regel 1 – Spielfeld
- Präzisierung, dass das Signal der Torlinientechnologie (GLT), dass ein Tor erzielt wurde, dem Schiedsrichter nicht nur auf seine Uhr durch Vibration und ein optisches Signal, sondern auch auf dessen Ohrhörer/Headset übermittelt werden kann.
Regel 3 – Spieler
- Zulassung zusätzlicher, dauerhafter Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung für Wettbewerbsspiele. Das genaue Protokoll ist in den Spielregeln unter „Anmerkungen und Regelvarianten“ zu finden. Laut Entscheidung des DFB-Spielausschusses vom 24.05.2024 macht der DFB von dieser Möglichkeit kein Gebrauch und belässt es bei der bisherigen Regelung.
- Ergänzung, dass jedes Team einen Kapitän haben muss, der eine identifizierende Armbinde nach klar definierten Kriterien trägt.
Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
- Präzisierung, dass die Spieler für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich sind. Nach der entsprechenden Anpassung der Definition von Schienbeinschonern im Glossar wurde diese Information auch in den Regeltext aufgenommen.
- Präzisierung der Vorgaben für die obligatorische Kapitänsbinde. Der Teamkapitän muss die vom zuständigen Wettbewerbsorganisator ausgegebene oder genehmigte Armbinde tragen (siehe auch „Allgemeine Regelvarianten“). Laut Entscheidung des DFB-Spielausschusses vom 24.05.2024 darf die Kapitänsbinde auch mehrfarbig sein.
- Ergänzung von „Handschuhe“ unter „weitere Ausrüstungsteile“
- Verschiebung des Verweises auf Trainingshosen für Torhüter von „Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung“ in „Weitere Ausrüstungsteile“.
Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten
- Präzisierung, dass Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoß geahndet werden, gleich sanktioniert werden wie Fouls bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball.
Vergehen wegen unabsichtlichen, aber dennoch strafbaren Handspiels sind in der Regel auf den Versuch eines Spielers, den Ball regelkonform zu spielen, zurückzuführen. Wird bei solchen Vergehen auf Strafstoß entschieden, sollte der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen (Fouls), bei denen der Spieler versucht, den Ball zu spielen, oder einen Zweikampf um den Ball führt, d. h. es ergibt sich somit eine Reduzierung der jeweiligen Persönlichen Strafe.
Absichtliches Handspiel dagegen, ist weiterhin ein feldverweiswürdiges Vergehen, wenn auf Strafstoß entschieden wird, da es vergleichbar ist mit einem Halten, Ziehen, Stoßen und somit einem Vergehen ohne Möglichkeit, den Ball zu spielen.
Regel 14 – Strafstoß
- Präzisierung, dass ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss.
- Ergänzung, dass Vergehen von Mitspielern nur geahndet werden, wenn sie den Ausgang des Strafstoßes beeinflussen (gleicher Grundsatz wie für Vergehen den Torwart).
Vergehen durch Mitspieler sind insbesondere bei Spielen ohne neutrale Schiedsrichterassistenten schwierig auszumachen und zu regeln. Würde die Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstöße wiederholt werden. Da aber Vergehen von Mitspielern den Ausgang eines Strafstoßes nur selten beeinflussen (nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt), sollte dafür der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d. h., sie werden nur geahndet, wenn sie die Auswirkung des Strafstoßes beeinflussen.
Sonstiges:
Leitlinien für Zeitstrafen (Amateurbereich)
- Überarbeitung der Richtlinien, insbesondere der Ergänzung, dass ein mit einer Zeitstrafe belegter Spieler erst in einer Spielunterbrechung auf das Spielfeld zurückkehren darf
Bei Rückfragen zu den Regelanpassungen steht Verbandsschiedsrichterlehrwart Jens Franke unter jens.franke@bremerfv.de gern zur Verfügung.
[dfb]