Nach der Beschlagnahme eines Autos wegen einer Raserfahrt mit mehr als 220 km/h auf der Donauuferautobahn stellte die zuständige Bezirkshauptmannschaft Korneuburg fest, dass der Lenker gar nicht fahren fahren hätte dürfen. Der BMW des 21-jährigen Probeführerscheinbesitzers verursachte so starke schwarze Rußwolken, dass es in der Nacht zu Sichtbehinderungen für den nachfahrenden Verkehr kam. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte nun, dass sein Auto zurecht beschlagnahmt worden war. Über der Verfall des Fahrzeuges wird erst entschieden.