Salzburger Staatsanwalt brachte nach Gewalteskalation in Lehen, bei der drei Beteiligte durch Messerattacken teils schwerst verletzt wurden, einen Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung (§ 84 StGB) ein. Die fallzuständige Richterin erklärte sich jedoch für "sachlich unzuständig" - es liege bezüglich der Messerstiche dringender Tatverdacht in Richtung absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB) oder Mordversuch (§ 15,75 StGB) vor.