Nach einigen Monaten Praxis mit dem neuen Mitgliederportal lässt sich einiges dazu sagen. Von früher waren wir es gewohnt, die passive und die aktive Mitgliedschaft im Paket mit der Spielerlaubnis zu sehen. Folge war, dass beim Wechsel von „aktiv“ zu „passiv“ – oder umgekehrt – der Spieler abgemeldet und wieder neu angemeldet wurde. Weil das sachlich falsch ist, haben wir (Landesspielleiter Kai-Uwe Melchert und ich) uns entschlossen, bei Einführung des neuen Mitgliederportals für den Landesverband Berlin die Option zu ziehen, dass Mitgliedschaft und Spielgenehmigung getrennt voneinander laufen. Nun kann ein Spieler Mitglied bleiben und je nach den Gegebenheiten zwischen „aktiv“ zu „passiv“ hin und her wechseln oder gar ohne Spielgenehmigung Mitglied bleiben, quasi als zahlendes Fördermitglied. — Des Weiteren war in der Diskussion, ob man statt mit "passiver Spielgenehmigung" besser mit "Zweitspielberechtigung" oder einem ähnlichen Begriff arbeitet, das hat aber keine Mehrheit gefunden. Und so bleibt es bei „passiven“ Spielern, die durchaus sehr aktiv bei Turnieren mitspielen dürfen.
Einige Landesverbände zogen die Option, das Zusammenpacken von Mitgliedschaft und Spielgengenehmigung zu belassen, was meiner Meinung nach die Programmierung erschwert hat, welche zutage treten, wenn es zu Vereinswechseln kommt, insbesondere zwischen Landesverbänden mit unterschiedlicher Handhabung.
Aktuell, da viele Vereine Abmeldungen zum Stichtag 30.6.2024 vornehmen, hat sich etwas ergeben, mit dem wir Referenten umgehen müssen. Eine weitere Bearbeitung durch andere Funktionäre ist bei einem solchen Eintrag erst ab 1.7. möglich. Das stört Vereine, die das Neumitglied schnell aufgenommen sehen wollen. Ich werde daher, wenn bestimmte Turnierteilnahmen dem nicht entgegenstehen, in Zukunft das Abmeldedatum vorverlagern (mindestens einen Tag zurück vom Tag der Abmelde-Mitteilung gerechnet), damit die Ummeldungen tagesaktuell bearbeitet werden können. So lautet auch die Empfehlung, die bei einer kürzlichen Referenten-Videokonferenz gegeben wurde. — Die Bearbeitungssperre ist insoweit sinnvoll, dass dadurch eine doppelte Vergabe der Aktiv-Spielgenehmigung nicht mehr auftreten kann, wie es bei Mivis noch möglich war, wenn auch weitgehend nicht erlaubt.
Derzeit ist es umständlich, nach einem beantragten Vereinswechsel, einhergehend mit einem Wechsel der aktiven Spielgenehmigung, beim alten Verein eine gewünschte passive Spielgenehmigung zu erkennen und einzutragen. Ich bitte daher alle Vereine, die solche Spieler in ihren Reihen haben, zu prüfen, ob die passive Spielberechtigung eingetragen ist. Das sind insbesondere Spielerinnen und Spieler der U20, die BMM bei ihrem Stammverein spielen dürfen, aber für die Jugendbundesliga eine Aktiv-Spielgenehmigung benötigen. Aber auch bei Erwachsenen gibt es Fälle, in denen die passive Spielgenehmigung gewünscht wird. Wenn diesbezüglich etwas fehlt — formlose Mail an mich.
Vereinsfunktionäre, die ihre Eintragungen im Mitgliederportal vornehmen, haben verständlicherweise, da sie seltener damit befasst sind, hier und da etwas Probleme. Es bleibt natürlich dabei, dass ich die Meldungen der Vereine auch selbst „beantragen“ und anschließend umsetzen kann. Auch Meldungen einfacher Art, wenn man mal wenig Zeit hat oder in Urlaub ist oder „das Ganze ist mir zu kompliziert“ oder, oder …, nehme ich natürlich weiterhin via formloser Mail entgegen. Häufiger wurde ich schon gefragt, warum ein Spieler trotz Anmeldung im System oder beim Schachbund nicht zu sehen ist. Das liegt daran, dass die Vereine nicht befugt sind, anderen Vereinen die Spieler „wegzunehmen“. Es geht lediglich zur Stufe „Spielgenehmigung beantragt“. Ich sehe die Beantragungen gesammelt und kann den Vorgang dann genehmigen, ablehnen oder zur weiteren Klärung „in Bearbeitung“ schieben. — Bei Abmeldungen ist zu beachten, wenn bei den Abmeldungen Mitgliedschaft und Spielgenehmigung enden sollen, die richtige Option anzuklicken. Klickt man die falsche Option an, läuft die Mitgliedschaft weiter. Im Zweifel mich informieren, was beabsichtigt ist. Wenn erforderlich, wird korrgiert.
Eine Besonderheit, zu der ich von Rotation Pankow (trotz vieler Jahre im Amt erstmals) befragt wurde, die aber sicher hier und da auch interessiert: Hier ist eine Frau ausgetreten, um bei einem anderen Verein anzuheuern. Doch sie soll nächste Saison wieder für Rotation Pankow Frauenliga-Wettkämpfe bestreiten (ohne Mitglied zu sein). Das ist möglich, denn dafür gibt es eine Sonderspielgenehmigung. Diese lässt sich jedoch nicht im System eintragen, weil eine Spielgenehmigung eine Mitgliedschaft voraussetzt. Wie mir Jürgen Kohlstedt sagte, gibt es eine Ankreuzmöglichkeit für Sonderspielgenehmigung auf dem Meldeformularen für überregionale Frauenligen, und die Sonderspielgenehmigungen obliegen dem Staffelleiter.