Ein 54-jähriger Mann muss sich am 27. Juni wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) am Landesgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen Dezember eine von Suchtmitteln beeinträchtigte 16-Jährige in eine Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus mitgenommen zu haben. Dort soll er ihren Zustand ausgenutzt und mit der 16-Jährigen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben. Das Mädchen wurde am 10. Dezember tot in der Wohnung aufgefunden.