Unser Grundgesetz hat Geburtstag und wir feiern es. Eigentlich war dieses Grundgesetz nur als Provisorium gedacht, bis ein wiedervereinigtes Deutschland sich eine gemeinsame Verfassung geben würde. Aber die DDR ist nach dem Mauerfall einfach der Bundesrepublik beigetreten und ist mit unter das Dach des Grundgesetzes geschlüpft. Das war praktisch und das Grundgesetz hatte sich ja auch als stabiler Anker bewiesen. Artikel 1 des Grundgesetzes fällt unter die sogenannte Ewigkeitsklausel und kann nicht geändert werden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es da. Das gleiche gilt für Artikel 20, der unsere Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat festschreibt. Aber darüber hinaus ist das Grundgesetz nicht in Stein gemeißelt, sondern ein Konstrukt, das immer wieder angepasst wird an veränderte Lebensbedingungen.
75 Jahre Grundgesetz. Ein Grund zu feiern? Darüber wollen wir reden mit dem Historiker und Publizisten Dr. Peter Zolling, mit dem Anwalt Dr. Jasper Prigge, der Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Dr. Julia Duchrow und Dr. Lars Dittrich, der eine Professur für Staat und Verfassung in Wiesbaden innehat.
Podcast-Tipp: Guter Rat - Ringen um das Grundgesetz
Herbst 1948. In der großen Lichthalle des Zoologischen Museums in Bonn versammeln sich 61 Männer und vier Frauen: Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Ihre Aufgabe: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Um die Original-Debatten und -Diskussionen spannen sich literarisch-künstlerische Texte heutiger Schriftsteller:innen. Sie ergänzen individuelle Perspektiven auf einen historischen Moment, der unsere Gesellschaft bis heute definiert.
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