Die Regierung schließt eine Lücke beim Wochengeld. Frauen, die schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben keinen Anspruch auf die Leistung. Dies verstößt laut Interpretation des OGH gegen EU-Recht. Daher wird für Betroffene ein "Sonderwochengeld" eingeführt. "Gerade wenn zwei Kinder knapp hintereinander auf die Welt kommen, benötigen die Familien jeden Euro", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).